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Lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Traumreise inspirieren. Entdecken Sie ein sorgfältig ausgewähltes Angebot der schönsten Golfreisenziele auf der ganzen Welt.

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Traumdestinationen

Überall auf
der ganzen Welt

Golf Westend bietet Reiseziele auf der ganzen Welt an. Schauen Sie in die angebotenen Destinationen rein um einen Überblick über unsere breite Auswahl zu gewinnen.

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Die schönsten
Golfplätze

Westend Golf verbindet luxoriösen Komfort mit einem
einzigartigen Golferlebnis. Wir bieten eine erlesene Auswahl
der schönsten Golfhotels auf der ganzen Welt. Lassen Sie
sich von unbegrenzten Möglichkeiten verzaubern.

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Golf Westend - Über Uns

Unvergessliche Traumreisen
sind unser Anspruch

Westend Golf powered by Granit Tours GmbH realisiert mit viel Liebe zum Detail weltweit Golfreisen nach individuellem Geschmack. Wir bieten als Golf-Reiseveranstalter weltweit traumhafte Zielgebiete für Individual, Gruppen- und Turnierreisen sowie Trainings Reisen mit Golfprofessionals an.

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Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG
Granit Tours GmbH
Siebenmorgen 16
51427 Bergish Gladbach

Vertreten durch
Akin Kocatürk

Kontakt
Telefon: +49 (0) 69 95524814
E-Mail: info@westend.golf

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 96542 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ddd.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.+49 2204 963205

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Datenschutz-Grundverordnung

1. Datenschutz
Der Datenschutz von personenbezogenen Daten und damit ihrer Privatsphäre wird von Westend GmbH sehr ernst genommen. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darüber informieren, welche Daten wir speichern, wie wir sie verwenden und was es für Sie bedeutet, wenn Sie unsere personalisierbaren Dienste nutzen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit die Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und mit diesem verwandte Gesetzte einzuhalten.

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Unsere Website können Sie grundsätzlich ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten nutzen. Es erfolgt lediglich eine Erfassung des Besuches durch die Speicherung der IP- Adresse (die numerische Adresse Ihres Computers im Internet). Diese dient lediglich der statistischen Auswertung der Nutzung der Website, um deren Bedienbarkeit und Funktionalität zu optimie-ren. Diese Daten sind jedoch nicht personenbezogen, d.h. sie enthalten keine Informationen über Ihre persönliche Identität. Zu den personenbezogenen Daten gehören unter anderem Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail Adresse. Diese Daten werden dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen , z.B. bei einer Katalogbestellung oder einer Kontakt-/Buchungsanfrage. Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nur soweit und solange es der jeweilige Zweck erfordert, z.B. um Ihre Anfrage zu bearbeiten und gegebenenfalls an die jeweiligen Leis-tungsträger weiterzuleiten. Ihre Daten werden von uns ausschließlich zur internen Abwicklung verwendet und nicht an Fremde oder Dritte (z.B. für Werbezwecke) weitergegeben.

3. Datensicherheit
Die Sicherheit mit der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten ist für uns von großer Bedeu-tung. Um Ihre persönlichen Daten vor Verlust, Zerstörung, Fälschung, Manipulation und unberechtigtem Zugriff zu schützen, erfolgt die Übermittlung über die Verschlüsselungstechnologie Secure Socket Layer (SSL). Diese gewährleistet eine sichere Verwendung und schützt Ihre Daten während der Übertra-gung vor fremden Zugriffen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der WESTEND GMBH

Die nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen (AGB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Veranstalter WESTEND GMBH – nachstehend „Westend GmbH“ genannt – zustande kommenden Reisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß der §§ 4-11 BGB-InfoV und füllen diese aus. Diese ARB gelten nicht, soweit Westend GmbH ausdrücklich als Reisevermittler tätig wird und den Kunden jeweils gesondert und unmissverständlich darauf hinweist.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung von Westend GmbH nebst ergänzenden Informationen von Westend GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen. Durch die Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde Westend GmbH den Abschluss des Reisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von Westend GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Westend GmbH den Eingang der Buchung elektronisch (Eingangsbestätigung); dies stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.

1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Westend GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.

2. Zahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, mindestens 50 Euro pro Person, sofern der Sicherungsschein dem Kunden übergeben wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB übergeben ist, 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig, oder bei Abholung der Reiseunterlagen. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise nicht mehr abgesagt werden kann.

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung mit Aushändigung des Sicherungsscheines fällig.

2.3 Für zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen sind die vereinbarten Prämien mit der Anzahlung vollständig zur Zahlung fällig.

2.4 Sofern der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zum Fälligkeitstag leistet, ist Westend GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Westend GmbH die in Ziffern 10.2. ff. geregelten Stornierungskosten.

3. Preisänderung vor Vertragsschluss

Westend GmbH behält sich vor, Änderung des Reisepreises vor Vertragsschluss aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Reiseausschreibung zu erklären. Ebenso behält Westend GmbH sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder in der Reiseausschreibung ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Reiseausschreibung verfügbar ist.

4. Leistungsänderungen

4.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelne Reiseleistungen nach Vertragsabschluss zu ändern.

4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Westend GmbH nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.4 Westend GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund schriftlich oder mündlich zu unterrichten.

5. Preisänderungen

5.1  Westend GmbH behält sich vor, nach Vertragsschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten) oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung des für die betreffende Reise geltenden Wechselkurses, den Reisepreis zu erhöhen. Dieser ist wie folgt zu ändern:

Erhöhung der Beförderungskosten:

Bei Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Um den sich so ergebenden Betrag kann Westend GmbH den vereinbarten Reisepreis erhöhen.

Erhöhung der Hafen- und Flughafengebühren:

Westend GmbH kann den Reisepreis um den anteiligen Betrag erhöhen.

Änderung der Wechselkurse:

Westend GmbH kann den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich der Preis für den Einkauf der Reiseleistungen erhöht hat.

5.2 Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 120 Tage liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig.

5.3  Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises ist Westend GmbH verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Westend GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Westend GmbH über die Preisänderung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Vermittelte Zusatzleistungen

Westend GmbH kann dem Reisendem zusätzliche Leistungen vermitteln, die nicht Hauptleistung (z.B. Mietwagen, Eintrittskarten, Parkplatz am Flughafen und vieles mehr) der gebuchten Reise sind. Diese Leistungen werden nicht von Westend GmbH sondern von dem jeweiligen Leistungsträger erbracht. Dem Kunden werden der Name und die Adresse des jeweiligen Leistungsträgers vor Buchung mitgeteilt. Vermittelte Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages zwischen Westend GmbH und dem Reisenden.

7. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

7.1 Westend GmbH kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung beziffert, sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisendem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben oder auf die Reiseausschreibung verwiesen wurde.

7.2 Ein Rücktritt ist bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Westend GmbH den Kunden davon zu unterrichten. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

7.3  Sofern trotz erklärtem Rücktritt der Kunde auf die Durchführung der Reise besteht, ist Westend GmbH berechtigt, den Reisepreis an die Zahl der Reiseteilnehmer anzupassen, welche die Reise tatsächlich antreten. Der Kunde hat unverzüglich zu erklären, ob er den neuen Reisepreis akzeptiert.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1 Westend GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Westend GmbH nachhaltig stört oder wenn sich der Reisende in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2  Westend GmbH behält trotz Kündigung den Anspruch auf den Reisepreis. Westend GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Westend GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen, einschließlich der Westend GmbH von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Umbuchungen

9.1 Der Kunde hat nach Abschluss des Vertrages keinen Anspruch auf Umbuchung hinsichtlich des Reiseziels, des Termins, des vereinbarten Ortes für den Reiseantritt, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert.

9.2. Für Umbuchungen bis 28 Tage vor Reiseantritt verlangt Westend GmbH ein Bearbeitungsentgelt in Höhe
von 50,- € je Buchung.

9.3 Ab dem 27. Tag vor Reisebeginn können Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 10, insbesondere unter Einbeziehung der Ziffern 10.2ff., genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen die keine oder nur geringfügige Kosten verursachen.

10. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Stornokosten

10.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Westend GmbH zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Westend GmbH.

10.2 Westend GmbH verliert bei einem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise den Anspruch auf den Reisepreis. Westend GmbH ist aber berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorbereitungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis zu verlangen, sofern der Rücktritt des Kunden nicht von Westend GmbH zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

10.3 Westend GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Hierbei hat Westend GmbH diesen Anspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und eines möglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung gesetzt.

Die Entschädigung beträgt

  • bis zum 31.Tag vor Abreise 20 % des Reisepreises
  • bis zum 21.Tag vor Abreise 25 % des Reisepreises
  • bis zum 14.Tag vor Abreise 50 % des Reisepreises
  • bis zum 2.Tag vor Abreise 75 % des Reisepreises
  • ab dem 1.Tag vor Abreise 95 % des Reisepreises

10.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, Westend GmbH gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

10.4 Westend GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Westend GmbH nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Westend GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung konkret zu belegen und zu beziffern.

10.5 Westend GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

10.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gem. § 651b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 50.- €. Westend GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Westend GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls der Kunde Reiseleistungen, die ihm von Westend GmbH vertragsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Westend GmbH wird sich bei den Leistungsträgern jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12. Mitwirkungspflicht des Kunden/Reisenden

12.1 Der Reisende hat Westend GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in der von Westend GmbH angegebenen Zeit erhalten hat.

12.2 Wird die Reise nach Auffassung des Reisenden nicht vertragsgemäß erbracht, kann er Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, der von Westend GmbH angegebenen Reiseleitung vor Ort den Mangel unverzüglich mitzuteilen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, ist Westend GmbH selbst über den Mangel schiftlich in Kenntnis zu setzen. Sofern der Reisende den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Die Reiseleitung ist befugt für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Sie ist nicht berechtigt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.

12.3 Beabsichtigt der Reisende den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB oder aus wichtigem, Westend GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit zu kündigen, so hat er Westend GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Klärung und Abhilfe einzuräumen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Westend GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung aus einer besonderen Interessenlage des Reisenden gerechtfertigt und dies Westend GmbH erkennbar ist.

12.4 Bei Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen empfiehlt Westend GmbH aufgrund internationaler Übereinkommen dringend, dies unverzüglich an Ort und Stelle mittels schriftlicher Schadenanzeige (P.I.R) der ausführenden Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust spätestens binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Reisegepäck der Reiseleitung bzw. Westend GmbH unverzüglich zu melden.

13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Westend GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Westend GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.2  Westend GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von Westend GmbH lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden. Westend GmbH haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Westend GmbH ursächlich geworden ist.

13.3 Westend GmbH haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter (z.B. von Reisevermittlern, Mietwagenfirmen oder anderen wie Musicalveranstaltern), auf deren Entstehung Westend GmbH keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit Westend GmbH nicht überprüfen konnte. Leistungsträger und/oder Dritte sind nicht ermächtigt, Zusicherungen für Westend GmbH abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

14. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot

14.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Westend GmbH durch den Reisenden geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber Westend GmbH nur unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen und muss in schriftlicher Form eingehen.

14.2 Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

14.3 Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich geltend zu machen und dies direkt bei der zuständigen Fluggesellschaft.

14.4 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

14.5 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB verjähren in einem Jahr.

14.6 Für alle Fristen gilt: Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

14.7 Schweben zwischen dem Kunden und Westend GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Westend GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.8 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Westend GmbH an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer oder Mitglieder einer gebuchten Gruppenreise sind, ist ausgeschlossen.

15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Westend GmbH ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt Westend GmbH für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über den Namen des bzw. der Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt Westend GmbH für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität des bzw. der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet Westend GmbH für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall werden die Fluggäste bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet.

Westend GmbH sorgt dafür, dass der betreffende Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität des oder der Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens.

Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist auf der folgenden Internetseite einsehbar.

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

16.1 Westend GmbH wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU, in denen die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Westend GmbH geht davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden, wie z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit liegen.

16.2 Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch Westend GmbH hat der Kunde/Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen und die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen, sowie eventuell erforderliche Impfungen durchführen zu lassen sowie die Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten. Entstehen dem Kunden/Reisenden durch das Nichtbefolgen der Vorschriften Nachteile (z.B. Beförderungsverweigerung), so geht dies zu seinen Lasten. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer 11 entsprechend.

16.3  Westend GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Westend GmbH mit der Besorgung beauftragt hat. Dies gilt nicht, wenn Westend GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Schlussbestimmungen

17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Westend GmbH findet deutsches Recht Anwendung.

17.2 Der Reisende kann Westend GmbH nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Westend GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Westend GmbH vereinbart.

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a)wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und Westend GmbH anzuwenden sind, etwas Anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder

b)wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung in § 651j BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2)  Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Stand: 10.01.2017

Reiseveranstalter:

WESTEND GmbH

Geschäftsführer:  Akin Kocaturk

Adress:Glauburgstrasse36, 60318 Frankfurt am Main

Tel: / Fax: +49-69-955248-14/-18

E-Mail: golf@golfwestend.de

Reiseversicherungen

Westend GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer passenden Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reisekranken-Versicherung.